Warum der Abschluss einer Privaten Unfallversicherung entscheidend ist

In Deutschland erleiden jährlich etwa 8 Millionen Menschen einen Unfall, wobei die Mehrheit dieser Unfälle in der Freizeit passiert. Schwere Unfälle können erhebliche und langanhaltende Auswirkungen auf Gesundheit und Finanzen haben. Egal, ob es zu einer einmaligen oder dauerhaften finanziellen Belastung kommt, hier kommt die Private Unfallversicherung ins Spiel.

 

Leistungen der Privaten Unfallversicherung im Überblick:

  • Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften Beeinträchtigungen.
  • Lebenslange Unfallrente: Langfristige finanzielle Unterstützung.
  • Todesfall-Leistung: Für den Ernstfall.
  • Tagegeld/Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Finanzielle Hilfe während der Genesung.
  • Übergangs-/Sofortleistung: Sofortige Unterstützung nach einem Unfall.
  • Hilfs- und Pflegeleistungen: Unterstützung im Alltag.
  • Reha-Leistungen: Zur Förderung der Rehabilitation.
  • Bergungskosten: Für den Fall der Bergung nach einem Unfall.
  • Kosmetische Operationen: Finanzielle Unterstützung

 

Ausschlüsse bei Leistungsfällen:

  • Unfälle unter hohem Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Unfälle während einer Straftat.
  • Kriegsereignisse oder Bürgerkrieg.
  • Schädigung durch Vergiftungen bei Erwachsenen (bei Kleinkindern versichert).
  • Infektionen (mit Ausnahmen).
  • Psychisch bedingte Reaktionen.
  • Vorerkrankungen (ggf. Anbieter ohne Gesundheitsfragen wählen).

 

Gestaltung des Unfallversicherungsvertrags:

Die Private Unfallversicherung kann individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Die Höhe der Versicherungssumme sollte dabei die finanzielle und berufliche Situation berücksichtigen, einschließlich des Rentnerstatus oder der Nichtberufstätigkeit.

 

Definition des Unfallbegriffs:

Der Begriff „Unfall“ wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) klar definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, herausgegeben vom GDV)

 

Progression oder Mehrleistung:

Versicherungskunden haben die Wahl zwischen einem Tarif mit Mehrleistung oder Progression. Dadurch erhalten sie bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen mehr Geld, als ihnen bei dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde.

Weitere wichtige Überlegungen: 

Die Einstufung der Invaliditätsgrade: 
Invaliditätsgrad in Unfallversicherung in Landshut
Quelle: GDV, die Private Unfallversicherung

Bei der Auswahl eines Angebots ist darauf zu achten, dass je nach Anbieter auch eine „verbesserte Gliedertaxe“ existiert. Das bedeutet, dass die einzelnen Gliedmaßen oder Beeinträchtigungen der Sinne einen noch höheren Grad haben können als in der Grundtabelle.

 

Sinnvoller Schutz für jeden:

Kinder: Sie sind besonders gefährdet, da sie die Welt „mit anderen Augen“ sehen und Gefahren oft nicht realistisch wahrnehmen. Nach einem Kinderunfall entstehen oft erhebliche finanzielle Aufwendungen, darunter hohe Kosten für Betreuung, Einkommenseinbußen der Eltern, möglicherweise notwendige Umschulungen und besonders aufwändige Berufsausbildungen sowie Kosten für Haushaltshilfe.

Junge Erwachsene: Aktive Lebensstile und die Bereitschaft, Risiken einzugehen, machen junge Menschen besonders unfallgefährdet. Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein, da über die GRV noch kein oder nur geringer Versicherungsschutz besteht und die GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) nur bei beruflichen Unfällen leistet.

Familien: Bei Ausfall des Hauptverdieners, Selbstständigen oder Nichtberufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der ganzen Familie bedroht. Berufstätige Eltern sind in der Freizeit nicht gesetzlich unfallversichert, und nicht berufstätige Personen haben ebenfalls keinen gesetzlichen Unfallschutz. Zusätzliche Assistance-Leistungen unterstützen bei der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und Pflege der Angehörigen.

 

Ein Unfall! – Was ist zu tun?

  • Den Versicherer so schnell wie möglich über das Geschehene informieren, telefonisch oder per E-Mail.
  • Die Unfallanzeige gewissenhaft ausfüllen und unterschrieben an den Versicherer schicken.
  • Sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen.
  • Einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden anzeigen.
  • Die Fristen für eine ärztliche Feststellung und Geltendmachung von Invalidität beachten; beides muss häufig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfalltag erfolgen.