Eine Berufsunfähigkeitsrente aus Versorgungswerken wird oft erst gezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von 100 % vorliegt oder der Beruf weniger als 3 Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Auch die Höhe der Absicherung ist begrenzt und entspricht nicht dem tatsächlichen Absicherungsbedarf. Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von bis zu 3 Jahren und für einige Berufe die Rückgabe der Approbation oder Zulassung. Im Gegensatz dazu bietet eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung deutlich früher Leistungen und umfassenden Schutz, sogar mit steuerfreien Kapitalzahlungen.

 

Das sollte eine private Berufsunfähigkeitsrente enthalten!

Ich biete speziell für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Absicherungskonzept mit besonderen Highlights und sehr hohen Standards:

  1. Volle 100 % der Rente, wenn der Beruf für 6 Monate zu mindesten 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
  2. Es kann nicht auf irgendeinen oder auf einen anderen konkreten Beruf verwiesen werden, bei Ausübung eines neuen Berufs ist das Einkommen nicht begrenzt.
  3. Im Leistungsfall wird auf die Prüfung einer Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet.

Empfehlung:

Ich biete Ihnen ein einzigartiges Absicherungspaket zum Einkommensschutz für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Von A wie Antragskonzept, bei dem Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken nicht angerechnet werden, bis Z wie Zusatzleistungen aus Cash+, mit einer zusätzlichen Kapitalzahlung bis 90.000 EUR – steuerfrei und zur freien Verfügung.

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